Leistungen

Kaltenegger und Partner bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen.

Projektentwicklung

  • Projektentwicklung

    Die Projektentwicklung besteht aus der Summe aller Untersuchungen, unternehmerischen Entscheidungen, Planungen und anderen bauvorbereitenden Maßnahmen, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um eines oder mehrere Grundstücke zu überbauen oder eine sonstige Nutzung vorzubereiten. Dazu gehört die Absicherung der baulichen und sonstigen Nutzung im wirtschaftlichen Bereich. Im Bereich des Wohnungsbaus beschränkt sich die Projektentwicklung oftmals auf die Suche nach geeigneten Grundstücken und deren Beplanung im Rahmen des geltenden Baurechts.

  • Machbarkeitsstudie

    Auf Basis des von der / dem AG bekannt gegebenen Raum- und Funktionsprogramms sowie unter Zugrundelegung der städtebaulichen Rahmenbedingungen Untersuchung der Machbarkeit in Hinblick auf die städtebauliche, architektonische, baurechtliche, funktionelle und finanzielle Umsetzbarkeit. Darstellung nach Erfordernissen in Plänen, Berichten oder Ähnlichem.

Planung und Bauaufsicht

  • Vorentwurf

    Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Bauherrn bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaß Pläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung, mit zeichnerischer Darstellung in der Regel M 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen.

    Kostenschätzung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).

  • Entwurf

    Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe ausgehend vom genehmigten Vorentwurf unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Bauwerks in solcher Durcharbeitung, dass diese ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100, mit Lageplan in deutlich kleinerem Maßstab (z. B. 1:1000, 1:500 o. ä.), generell samt Bemaßung der Hauptabmessungen.

  • Genehmigungsplanung

    Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes.

    Bewilligungsverfahren
    Vorbesprechungen für behördliche Bewilligungsverfahren. Vorbesprechung Baubehörde. Durchführung einer Vorbesprechung bei der Baubehörde anhand des von der / dem AG genehmigten Entwurfes. Vorbesprechung weitere Behörden (optional).

    Einreichpläne
    Ausarbeitungen der für den Antrag auf Baubewilligung erforderlichen Baupläne auf der Grundlage des genehmigten Entwurfes und der bekannt gegebenen Rahmenbedingungen, soweit diese nicht von FachkonsulentInnen zu erbringen sind. Weitere Beilagen Bauansuchen, Energieausweis, Baubeschreibung, Dichteberechnung. Ein eventuelles geologisches Gutachten muß vom Auftraggeber selbst an einen befugten Ziviltechniker beauftragt werden.

  • Ausführungsplanung

    Erstellen von Ausführungsplänen (M 1:50) des Gebäudes: Grundrisse, 2 Schnitte, Ansichten
    Ausarbeiten der erforderlichen Detailpunkte. (zB. Dachtraufe, Sockelbereiche, Bereiche mit besonderen therm. Anforderungen). Diese Details sollen die gestalterische und thermische bzw. bautechnische Qualität beschreiben und für die Errichtungsphase sicherstellen.
    Die dargestellten Details werden vor Ausschreibung definiert und dienen als Beilage zur Angebotseinholung (Preisfindung).

  • Kostenermittlungsgrundlage

    Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der
    Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
    Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen,
    positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls
    unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.
    Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)
    Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag.

  • Technische-, Geschäftliche-, Künstlerische Oberleitung

    Künstlerische Oberleitung der Bauausführung
    Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht

    Technische Oberleitung
    Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen. Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute) Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten

    Geschäftliche Oberleitung
    Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche Durchführung der Ausschreibung Einholung der Angebote Überprüfung und Bewertung der Angebote klärende Gespräche mit den Bietern Mitwirkung bei der Auftragserteilung Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
    Kostenfeststellung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).

  • Örtliche Bauaufsicht

    Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der
    Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
    Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) gemäß insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen: Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
    Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
    Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
    Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
    Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
    Führung des Baubuches
    Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung
    von Mängeln und Gewährleistungsfristen
    Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
    Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn



Bauträger

  • Kundenaufträge

    Egal ob es sich um Ihr EinfamilienWohnhaus, oder um komplexere Projekte (Mehrfamilienwohnhäuser, Wohnsiedlungen, Firmenstandorte, etc.) handelt. Wir können Ihnen "Alles aus einer Hand" anbieten.
    Ihr Vorteil ist, Sie haben nur einen Ansprechpartner in der Planungs- und Umsetzungsphase, aber auch während der gesamten Gewährleistungsdauer des Gebäudes.

  • Eigene Projekte

    Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir auch eigene Projekte als Bauträger um.
    In diesem Zusammenhang sind wir immer auf der Suche nach Grundstücken und Immobilien.

Bauphysik

  • Energieausweis im Neubau und bei Bestandsbauten

    Zusammenstellen der Basisdaten des Gebäudes, Erstellen des Bauteilkatalogs mit genauer Angabe der Bauteilschichten mit Dimensionen und bauphysikalischen Kennwerten. Erstellen des dreidimensionalen Gebäudemodells aus der Gebäudegeometrie, Zuordnen von Bauteilen zu den Geometriedaten. Festlegung der Dimensionen, Orientierung und Parameter der Fassadenöffnungen. Ausgabe des Energieausweises in gedruckter
    und digitaler Form in Abstimmung mit der / dem AG.

    Energieausweis Sanierungsvorschlag
    Erstellen eines Vorschlags für die thermische Sanierung von Gebäuden, aufbauend auf dem Energieausweis des Gebäudebestands. Gegenüberstellung von Bestand und Sanierung.

  • Passivhaus und Plusenergiehausberechnungen

    Erstellen einer Passivhausberechnung (PHPP) als Begleitung zum Planungsprozess einschl. der Mitführung in der Ausführungsplanungsphase. Als Grundlage dient der Entwurfplan/ Einreichplan (bzgl. Gebäudegeometrie, Bauteilaufbauten).

Wirtschaftlichkeitsberechnung und Lebenzykluskosten

  • Variantenstudie

    Zur Berechnung wird der vom Energieinstitut Vorarlberg entwickelte und kostenlos Downloadbare Kosten und Wirtschaftlichkeitsrechner ECON CALC verwendet.
    „Das Excel-Tool kann zur Wirtschaftlichkeits-Berechnung für einzelne Energieeffizienz-Maßnahmen und zum Vergleich von Gebäudevarianten in unterschiedlicher energetischer Qualität eingesetzt werden. In den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen können damit Fragen beantwortet werden, wie etwa:
    • Ist es wirtschaftlicher, die Außenwand-Dämmung in 15 oder in 25 cm dicke auszuführen?
    • Sind die Gesamtkosten für eine Gebäudevariante mit einem HWB von 30 oder die der Variante mit 15 kWh/m2a niedriger?
    • Soll ich eher Geld in marktbeste Fenster investieren oder die Dämmstoffdicke erhöhen?“

    „Mit econ calc können diese Fragen unter Berücksichtigung von Förderungen mit unterschiedlichen Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung beantwortet werden.
    Zielgruppe sind Bauträger, Architekten, Haustechnikplaner, Energieberater und interessierte Bauherren und Hausbesitzer.
    Das Tool kann an für die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzer konfiguriert werden, die Bearbeitung kann in den Stufen schnell und einfach, sowie detailliert ausgeführt werden.“ (Zitat: http://www.energieinstitut.at/?sID=4108)

Forschung und Entwicklung